Privat und alle Kassen
Abgerechnet werden kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen und allen privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe.
Gesetzliche Krankenkassen: Die Kosten der Psychotherapie werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Hierzu muss ihre Versichertenkarte einmal im Quartal eingelesen werden.
Kosten entstehen ihnen keine.
Beihilfe: Die Kosten der Psychotherapie werden von der Beihilfe bezahlt. Die Rechnung wird jedoch an den Versicherten gestellt, der die Rechnung bei der Beihilfe einreichen muss,
analog zum Vorgehen bei ärztlichen Leistungen im Rahmen der Beihilfeversicherung.
Private Krankenkassen: Hierbei gibt es verschiedene Regelungen, die im individuellen Tarif enthalten sind. Bspw. kann dies die Übernahme einer festen Zahl von Therapiesitzungen
pro Kalenderjahr sein oder aber das gleiche Vorgehen wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Dies müssen die Versicherten bei ihrer privaten Krankenversicherung erfragen und/oder in den Versicherungsbedingungen nachlesen.