Kontaktaufnahme: Per E-Mail oder in der telefonischen Sprechstunde können wir ihr Anliegen klären und ggf. einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. E-Mail würde ich bevorzugen, da ich oft in der Sprechstunde gar nicht alle Anrufe annehmen kann und dies dann für beide Seiten unpraktischer ist.
Probatorische Phase: Das Erstgespräch bzw. die ersten vier Sitzungen werden probatorische Phase genannt. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen Arbeitsbeziehung, der Erhebung der Problembereiche und der anschließenden Diagnoseerstellung. Es folgt die Erarbeitung sinnvoller und realistischer Ziele und letztlich die Ableitung von Mitteln, wie wir vom Problem zum Ziel gelangen. Dies wird nach Abschluss der vier probatorischen Sitzungen in einem Therapieantrag schriftlich festgehalten. Diesen besprechen wir auch nochmals, da er unsere gemeinsam erarbeitete Therapieplanung beinhaltet.
Beantragung der Psychotherapie: Die probatorischen Sitzungen werden direkt über die Krankenkasse abgerechnet, hierzu ist lediglich das Einlesen ihrer Versichertenkarte notwendig. Die hiernach folgenden Therapiesitzungen werden bei der Krankenkasse anschließend beantragt und zwar in den folgenden Schritten: 12 Stunden Kurzzeittherapie 1, 12 weitere Stunden Kurzzeittherapie 2, 36 Stunden Umwandlung in Langzeittherapie, 20 weitere Sitzungen als abschließende Fortführung.
Danach kann dann zunächst keine weitere Psychotherapie als Leistung der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden für 24 Monate. Nach diesen 24 Monaten Pause besteht dann ein erneuter Anspruch auf Psychotherapie in den obigen Kontingenten. Dies wiederholt sich dann immer wieder. So ist Psychotherapie als Leistung über die gesetzlichen Krankenkassen derzeit geregelt.
Psychotherapiephase: Innerhalb dieser Phase arbeiten wir gemeinsam an der Lösung ihrer Probleme und setzten die individuell auf sie abgestimmte Therapieplanung um gemäß den Grundprinzipien der Kognitiven Verhaltenstherapie. Die Länge dieser Phase kann zwischen 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) und 60 Sitzungen (Langzeittherapie) variieren. Die Psychotherapie kann selbstverständlich jederzeit von Ihnen beendet werden.
Häufigkeit und Länge der therapeutischen Kontakte: Eine Therapiesitzung beläuft sich auf 50 Minuten. In der Regel ist ein für sie reservierter Termin einmal die Woche vorgesehen. Je nach Problemstellung und therapeutischer Methode kann es sein, dass man auch schon mal mehrere Sitzungen hintereinander legt (z.B. im Rahmen einer Expositionsbehandlung bei Angststörungen). Das erfolgt aber immer in enger Absprache mit ihnen. Am Ende der Therapie können die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen größer gelegt werden, wenn die Probleme bereits zurück gegangen sind und die Stabilität der gemeinsamen Problemlösung im Alltag von ihnen erprobt wird, bspw. ein 14tägiger Rhythmus oder der Einsatz von sog. Bosster-Sessions.